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| Unsere Mietbedingungen | |||
| 1. | Eine endgültige Reservierung des Objektes erfolgt erst, wenn der Mietvertrag innerhalb von einer Woche bei uns eingegangen ist. Bei nicht fristgerechtem Eingang behalten wir uns eine außerordentliche Kündigung vor. | ||
| 2. | Das Mietobjekt nebst Inventar sind pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem und heilem Zustand zu hinterlassen, ansonsten muss gleichwertiger Ersatz geleistet werden. Der Mieter verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden zu ersetzen (Eltern haften für ihre Kinder). Mülleimer sind vor Abreise zu entleeren. Nicht gemeldete Schäden, die sich bei der Grundreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Bei grober Verschmutzung des Objektes, wird eine zusätzliche Reinigungszeit dem Mieter in Rechnung gestellt. | ||
| 3. | Unsere Objekte dürfen nur mit der angegebenen Personenzahl im Mietvertrag belegt werden. | ||
| 4. | Tiere dürfen nur mit Absprache des Vermieters gegen eine Gebühr von 3,-- Euro am Tag mitgebracht werden. | ||
| 5. | Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Wohnung trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Für abgestellte Fahrzeuge auf dem Grundstück des Vermieters wird keinerlei Haftung übernommen. | ||
| 6. | Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag werden folgende Prozentsätze berechnet: Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser: - bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 % - 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 % - 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 % - ab 21. Tag vor und bis Reiseantritt 80 % Unabhängig vom Vertrag wird bei Rücktritt eine Kostenpauschale in Höhe von 50,-- Euro erhoben. Um unnötige Verluste des Mieters zu vermeiden, empfehlen wir eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die bei der Buchung mit angefordert werden kann. |
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| 7. | Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr freizumachen. | ||
| 8. | Der volle Mietpreis ist bei Ankunft zu zahlen. | ||
| 9. | Gerichtsstand für beide Parteien ist Husum. | ||